

Die Lohnsteuerberatung ist eine gesonderte Sparte der Hilfeleistung in Steuer-sachen. Sie richtet sich an Arbeitnehmer bzw. an Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer: Hier werden Personen betreut mit folgenden Einkunftsarten:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeiter, Angestellte, Beamte)
- Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Rentner, Pensionäre)
- Andere Einkunftsarten (z.B. Vermietungseinkünfte, Kapitalvermögen) Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
- Lohnsteuer-Jahresausgleich
- Antrag auf Eigenheimzulage
- Freibetrag auf der LSt-Karte
- Einsprüche gegen Steuerbescheide
- Sonstige
Für Arbeitgeber:
Die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten:
- Ermittlung der Höhe der Lohnsteuer
- Ermittlung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
- Anfertigung und Abgabe der Lohnsteueranmeldungen
- Anfertigung und Abgabe der Sozialversicherungsmeldungen
- Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
- Lohn- und Gehaltsbuchführung
- Führung der Lohnkonten
- Anfertigung der Lohnabrechnungen
- Arbeitsverträge
- Geringfügig Beschäftigte - Teilnahme an Lohnsteuer-Außenprüfungen
- Einsprüche gegen Lohnsteuer-Nachforderungs- bzw. -haftungsbescheide - Sonstige
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