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Die Lohnsteuerberatung ist eine gesonderte Sparte der Hilfeleistung in Steuer-sachen. Sie richtet sich an Arbeitnehmer bzw. an Arbeitgeber.

 
Für Arbeitnehmer:
 
Hier werden Personen betreut mit folgenden Einkunftsarten:

-  Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeiter, Angestellte, Beamte)

-  Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Rentner, Pensionäre)

-  Andere Einkunftsarten (z.B. Vermietungseinkünfte, Kapitalvermögen)
 
Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

-  Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer

-  Lohnsteuer-Jahresausgleich

-  Antrag auf Eigenheimzulage

-  Freibetrag auf der LSt-Karte

-  Einsprüche gegen Steuerbescheide

-  Sonstige
  

Für Arbeitgeber:

Die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten:

-  Ermittlung der Höhe der Lohnsteuer

-  Ermittlung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge

-  Anfertigung und Abgabe der Lohnsteueranmeldungen

-  Anfertigung und Abgabe der Sozialversicherungsmeldungen

-  Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

-  Lohn- und Gehaltsbuchführung

-  Führung der Lohnkonten

-  Anfertigung der Lohnabrechnungen

-  Arbeitsverträge

-  Geringfügig Beschäftigte 
 
-  Teilnahme an Lohnsteuer-Außenprüfungen

-  Einsprüche gegen Lohnsteuer-Nachforderungs- bzw. -haftungsbescheide
 
-  Sonstige

 
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