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Betriebsprüfungen

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist wohl für jeden Unternehmer eine zumindest lästige Begleiterscheinung im unternehmerischen Alltag. Unsere langjährige Erfahrung als Steuerberater und Rechtsanwälte hat gezeigt, dass die häufig im Vorfeld bestehende Angst vor hohen Nachzahlungen oder Beanstandungen des Finanzamtes in den meisten Fällen unbegründet ist. Schon im Sinne einer „Waffengleichheit“ ist es jedoch in jedem Fall empfehlenswert, sich im Rahmen einer Betriebsprüfung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht vertreten zu lassen. Denn in den meisten Fällen können durch zum richtigen Zeitpunkt vorgetragene Sach-  bzw. Rechtsargumente oder schlicht durch Erläuterung bestimmter Sachverhalte Unstimmigkeiten spätestens im Rahmen der Schlussbesprechung mit dem Finanzamt aus der Welt geschafft werden.

Wir begleiten und vertreten Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Erhalt der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung. In unseren Kanzleiräumlichkeiten haben wir ein spezielles Büro für Betriebsprüfer eingerichtet, sodass in der Regel die Prüfung bei uns vor Ort stattfinden kann und Sie während der Prüfung in Ihrem unternehmerischen Alltag möglichst wenig beeinträchtigt werden. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei Betriebsprüfungen, die in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.

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